Bürgerportal für Stuttgart Süd
Wertvolle Tips und Gesetze für ihre Reise ins Ausland. Sie können viel Geld und Ärger sparen wenn Sie sich infomieren.
Hier ein paar Reiseführer
Lichtpflicht
In vielen Länder gibt es mittlerweile ein Lichtpflicht. Die gilt auch wenn die Tagfahrleuchte an ist, jedoch wird dies oft anerkannt. Es empfliehlt sich aber das Licht in den Ländern anzulassen um Probleme zu vermeiden.
In Kroatien müssen Autofahrer im Ausland ganzjährig auch tagsüber auf Auf Autobahnen + außerorts das Abblendlicht einschalten. Lichtmuffel müssen mit (teilweise hohen) Bußgeldern rechnen. Kroatien bei Verstoß in Ungarn 40 Euro. Es gilt vom letzter Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März des Folgejahres.
Wildcampen
Wildcampen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat.
Wildcampen ist generell verboten und auch auf Privatgrundstücken ist das Zelten nicht erlaubt. In Touristengebieten, an der Küste und in den Nationalparks wird das Verbot streng kontrolliert.
Frei stehen
Leise sein, keinen Dreck machen und den Platz so verlassen wie er vorher war. Das ganze am besten unbemerkt. Das verhindert zwar keine Bestrafung jedoch die Wahrscheinlichkeit erwischet zu werden. Das geht im Hinterland meist besser als am Strand, auch wenn es noch so schön wäre. Einfach am Strand esse und zum schlafen weiter weg stehen.
Sehr dichtes Campingplatznetz an der Küste, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen auch auf Privatgrund verboten.
Promillegrenzen
In vielen Ländern ist Alkohol am Steuer bereits komplett verloren. Wer Ausfallerscheinungen hat wird aber fast überall bestraft. Am besten fährt man nicht wenn man trinken will.
Promillegrenzen in Island liegt bei 0,5 Promille. 132 - 1.970 €, ab 1,5 ‰ alternativ Haftstrafe möglich .
Helmpflicht für Fahrradfahrer
In Deutschland darf man das noch selber entscheiden, in anderen Ländern ist es vor allem Kinden gesetzlich vorgeschrieben. Darauf sollte man auch dann achten, wenn der Vermieter sagt man braucht keinen Helm.
In Kroatien müssen Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre beim Radfahren einen Helm tragen.
Warntafeln
Überhängende Lasten wie Fahrradträger müssen gesichert werden, und in manchen Länder markiert werden. Spanien und Italien haben verschiedene, wenn auch ähnliche Schilder. Bei Ebay gibt es Wendeschilder
Ein zweites Warndreick für den Anhänger ist vorgeschrieben.
Tempolimit
Nur in Deutschland ist Rasen noch frei. In allen anderen Ländern gibtes teils strenge Regelungen zur Geschwindigkeit. Vor allen die Distanzmessungen in der Schweiz sind fast unkalkulierbar, also eher langsamer fahren.
In Kroatien darf man auch Autobahnen 130 fahren, Schnellstraße 110 und auserhalb geschlossener Ortschaften 90. In Kroatien dürfen junge Fahrer bis zum Alter von 24 Jahren auf Autobahnen nur 120 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und Außerorts 80 km/h fahren.
Vignette
Wer in Österreich die Vignette vergisst wird teuer bestraft, da gibt es keine Ausreden. Und die Asfinag steht natürlich oft zu gerne vor der ersten Ausfahrt in Österreich. Wer nicht bar zahlt oder sich weigert zahlt besonders viel. Maustellen sollte man auch besser mit Geld anfahren, obwohl vor allen die Italiener kulanter sind als man glaubt.
Kroatien bemautet seine Straßen bezogen auf die zurückgelegte Entfernung. Sie zahlen hier bei den Ein-oder Ausfahrten der Autobahnen oder Schnellstraßen. Die gebührenpflichtigen Abschnitte sind entweder farblich markiert (Frankreich oder Italien) oder mit anderen Kennzeichnungen, wie Buchstaben (Tschechien), versehen. Denken Sie ebenfalls an genügend Kleingeld sowie eine Kreditkarte für die Zahlung. Diese nehmen Sie hauptsächlich an Automaten vor.
Grüne Versicherungskarte:
Bei Reisen in Länder außerhalb der EU ist die Grüne Versicherungskarte Pflicht (Achtung: auch Schweiz), vereinfacht aber auch innerhalb der EU die Schadensabwicklung unbedingt. Für eine Reise nach Italien wird die Mitnahme der Karte vom Adac sogar empfohlen. Man sollte auch die Kontaktdaten der Schutzbriefe mitnehmen.
Europäischer Unfallbericht:
Führen Sie einen mehrsprachigen Unfallbericht für den Ernstfall im Auto mit – es erleichtert die spätere Schadensregulierung und die Kommunikation mit der Versicherung. Der kostenlose Blanko-Unfallbericht kann auf vielen Websiten heruntergeladen werden. https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Europaeischer_Unfallbericht.aspx Ansonst muss man sich mit dem Google Übersetzer herumschlagen.
Personalausweis oder Reisepass:
Prüfen Sie sich vor Reiseantritt, ob ein Reisepass in den Durchreiseländern und im Zielland notwendig ist. Innerhalb der EU (Schengen-Mitgliedsländer) benötigen Sie für einen Autourlaub grundsätzlich nur einen Personalausweis. Aber einige Eu-Nationen haben temporäre Grenzkontrollen eingeführt (Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden und Frankreich ), daher führen Sie Ihren Reisepass vorsichtshalber zusätzlich mit. Ihr Ausweis oder Reisepass MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,
Internationaler Führerschein:
Diese Übersetzung des deutschen Führerscheins ist in Ländern der EU nicht erforderlich. Anders kann es außerhalb dieses Gebietes aussehen. Ihr Führerschein MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen. Schaden kann er nicht, also mitnehmen
EC-Karte, Kreditkarte:
Nehmen Sie neben Bargeld auch elektronische Zahlungsmittel mit. Hinterlegen sie bei telefonisch erreichbaren Freunden ihre PIN. Denn vergessen Sie diese im Urlaub stehen Sie ohne Geld da.
Probleme, Unfall, Diebstahl:
Ziehen Sie im Falle eins Falles immer die Polizei hinzu, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Auch wenn diese nicht immer kommt. Leider sprechen nicht alle Polizisten ihre Sprache. Und man sollte immer freundlich sein, auch wenn es unfreundliche Polizisten geben soll.
Tagsüber (5 bis 20 Uhr):
Berufsausübung
Private Treffen mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder bis 14 J.....
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