Urlaub und Ferien in Italien

Wertvolle Tips und Gesetze für ihre Reise ins Ausland. Sie können viel Geld und Ärger sparen wenn Sie sich infomieren.





Hier ein paar Reiseführer

Lichtpflicht
In vielen Länder gibt es mittlerweile ein Lichtpflicht. Die gilt auch wenn die Tagfahrleuchte an ist, jedoch wird dies oft anerkannt. Es empfliehlt sich aber das Licht in den Ländern anzulassen um Probleme zu vermeiden.
In Italien müssen Autofahrer im Ausland ganzjährig auch tagsüber auf Autobahnen + außerorts das Abblendlicht einschalten. Lichtmuffel müssen mit (teilweise hohen) Bußgeldern rechnen. Busgeld bei Verstoß in Italien 41 Euro.
In Italien müssen Autofahrer im Ausland ganzjährig auch tagsüber auf Autobahnen + außerorts das Abblendlicht einschalten. Lichtmuffel müssen mit (teilweise hohen) Bußgeldern rechnen. Busgeld bei Verstoß in Italien 41 Euro.
Rauchverbot im Auto
Viel europäische Länder stellen das Rauchen im Fahrzeug unter Strafe. Vor allem Schwangere und Kinder sollen dadurch geschützt werden. Man glaubt es kaum das dies notwendig ist.
In Italien darf im Auto nicht geraucht werden, wenn Schwangere oder Minderjährige im Fahrzeug sind. Der Bußgeldrahmen beträgt 500 bis 5.000 Euro, wenn sich Schwangere oder Kinder unter zwölf Jahren im Fahrzeug befinden. Sind Kinder im Alter von zwölf bis siebzehn Jahren als Beifahrer dabei gilt ein Bußgeldrahmen von 250 bis 2.500 Euro.
Rettungsgassen
Rettungsgassen sind weltweit einzuhalten, das versteht sich von selbst. Aber in vielen Ländern scheint man auch Strafen zu brauchen.
In Italien gibt es keine speziellen Vorschriften.
Wildcampen
Wildcampen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat.
Wildcampen ist grundsätzlich verboten. Außerhalb der Touristengebiete und im Inland wird Wildcampen von Einwohnern und Behörden meistens toleriert.
Frei stehen
Leise sein, keinen Dreck machen und den Platz so verlassen wie er vorher war. Das ganze am besten unbemerkt. Das verhindert zwar keine Bestrafung jedoch die Wahrscheinlichkeit erwischet zu werden. Das geht im Hinterland meist besser als am Strand, auch wenn es noch so schön wäre. Einfach am Strand esse und zum schlafen weiter weg stehen.
Sehr dichtes Campingplatznetz, dichtes Stellplatznetz vor allem in Nord- und Mittelitalien, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen für eine Nacht erlaubt, örtliche Vorschriften beachten.
Promillegrenzen
In vielen Ländern ist Alkohol am Steuer bereits komplett verloren. Wer Ausfallerscheinungen hat wird aber fast überall bestraft. Am besten fährt man nicht wenn man trinken will.
Promillegrenzen in Island liegt bei 0,5 Promille. 450 - 1.290 €, 527 - 6.000 €, Fahrverbot, ab 0,8 ‰ Haftstrafe möglich. Strafen werden verdoppelt, wenn ein Unfall unter Einfluss von Alkohol verursacht wird.
Mit Wohnmobil parken
In Deutschland stehen Park und Halteverbotschilder, in vielen Ländern werden die Randsteine angemalt. Achten Sie wo Sie stehen denn Strafzettel werden auch in Deutschland eingetrieben. Am Strand bekommt man eigentlich keine Parkplätze also gleich auf den Gebührenpflichtigen stellen.
In Italien bedeuten schwarzgelbe Bodenmarkierungen ein Parkverbot. An einem weißen Bordstein darf kostenlos geparkt werden. Gebührenpflichtige Parkzonen werden durch eine entsprechende blaue Beschilderung gekennzeichnet.
Warntafeln
Überhängende Lasten wie Fahrradträger müssen gesichert werden, und in manchen Länder markiert werden. Spanien und Italien haben verschiedene, wenn auch ähnliche Schilder. Bei Ebay gibt es Wendeschilder
In Italien ist hinten über ein Fahrzeug hinausragender Dachlasten und Ladungen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften, reflektierenden Warntafel (bei Beanspruchung der gesamten Fahrzeug breite zwei Tafeln) vorgeschrieben
Tempolimit
Nur in Deutschland ist Rasen noch frei. In allen anderen Ländern gibtes teils strenge Regelungen zur Geschwindigkeit. Vor allen die Distanzmessungen in der Schweiz sind fast unkalkulierbar, also eher langsamer fahren.
In Italien darf man auch Autobahnen 130 fahren, Schnellstraße 110 und auserhalb geschlossener Ortschaften 90.
Leinenpflicht
Der Hund auf Reisen ist in den meisten Ländern ein Problem. Man glaubt es nicht das es teils hohe Strafen gibt. Nur in Berlin scheint das noch niemand zu wissen. Also immer ein Tütchen bereithalten und im Zweifelsfall den Dreck anderer Hunde wegmachen als mit dem Schupo streiten.
Italien ist eines der Länder, in denen Sie als Hundehalter zum Mitführen von Leine und Maulkorb verpflichtet sind. Ob Sie sie benutzen müssen, wird in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt.
Pfefferspray
Pfefferspray, Schutzgas oder Tierabwehrspray ist nicht in allen Ländern erlaubt. Teilweise wird es als Waffe angesehen und schwer bestraft. Also lieber daheim lassen und die Täter mit dem Nudelholz bedrohen.
In der Italien ist der Verkauf, das Mitführen und der Besitz erlaubt (unter Bedingungen).
Vignette
Wer in Österreich die Vignette vergisst wird teuer bestraft, da gibt es keine Ausreden. Und die Asfinag steht natürlich oft zu gerne vor der ersten Ausfahrt in Österreich. Wer nicht bar zahlt oder sich weigert zahlt besonders viel. Maustellen sollte man auch besser mit Geld anfahren, obwohl vor allen die Italiener kulanter sind als man glaubt.
Italien bemautet seine Straßen bezogen auf die zurückgelegte Entfernung. Sie zahlen hier bei den Ein-oder Ausfahrten der Autobahnen oder Schnellstraßen. Die gebührenpflichtigen Abschnitte sind entweder farblich markiert (Frankreich oder Italien) oder mit anderen Kennzeichnungen, wie Buchstaben (Tschechien), versehen. Denken Sie ebenfalls an genügend Kleingeld sowie eine Kreditkarte für die Zahlung. Diese nehmen Sie hauptsächlich an Automaten vor.

Grüne Versicherungskarte:
Bei Reisen in Länder außerhalb der EU ist die Grüne Versicherungskarte Pflicht (Achtung: auch Schweiz), vereinfacht aber auch innerhalb der EU die Schadensabwicklung unbedingt. Für eine Reise nach Italien wird die Mitnahme der Karte vom Adac sogar empfohlen. Man sollte auch die Kontaktdaten der Schutzbriefe mitnehmen.

Europäischer Unfallbericht:
Führen Sie einen mehrsprachigen Unfallbericht für den Ernstfall im Auto mit – es erleichtert die spätere Schadensregulierung und die Kommunikation mit der Versicherung. Der kostenlose Blanko-Unfallbericht kann auf vielen Websiten heruntergeladen werden. https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Europaeischer_Unfallbericht.aspx Ansonst muss man sich mit dem Google Übersetzer herumschlagen.

Personalausweis oder Reisepass:
Prüfen Sie sich vor Reiseantritt, ob ein Reisepass in den Durchreiseländern und im Zielland notwendig ist. Innerhalb der EU (Schengen-Mitgliedsländer) benötigen Sie für einen Autourlaub grundsätzlich nur einen Personalausweis. Aber einige Eu-Nationen haben temporäre Grenzkontrollen eingeführt (Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden und Frankreich ), daher führen Sie Ihren Reisepass vorsichtshalber zusätzlich mit. Ihr Ausweis oder Reisepass MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,

Internationaler Führerschein:
Diese Übersetzung des deutschen Führerscheins ist in Ländern der EU nicht erforderlich. Anders kann es außerhalb dieses Gebietes aussehen. Ihr Führerschein MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen. Schaden kann er nicht, also mitnehmen

EC-Karte, Kreditkarte:
Nehmen Sie neben Bargeld auch elektronische Zahlungsmittel mit. Hinterlegen sie bei telefonisch erreichbaren Freunden ihre PIN. Denn vergessen Sie diese im Urlaub stehen Sie ohne Geld da.

Probleme, Unfall, Diebstahl:
Ziehen Sie im Falle eins Falles immer die Polizei hinzu, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Auch wenn diese nicht immer kommt. Leider sprechen nicht alle Polizisten ihre Sprache. Und man sollte immer freundlich sein, auch wenn es unfreundliche Polizisten geben soll.



Artikel lesen
Dauerpiepsen in der Großstadt

Dauerpiepsen in der Großstadt

Hupen ist erlaubt, wenn ein Autofahrer einen Radfahrer übersieht oder ein Fußgänger unachtsam die Fahrbahn betritt. Wer dagegen einen nicht ganz ausgeschlafenen Pkw-Fahrer an einer grünen Ampel anhupt, muss mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro .....
mehr Infos





Kommentare :

Kommentieren Sie diesen Artikel ...

Abonnieren (Nur Abonnieren? Einfach Text freilassen.)


Löschen





 
 
Werbung
Tageszeitungen zum Probe lesen
Lesen Sie Ihre regionale oder überregionale Tageszeitung völlig gratis zur Probe.
Abo Stuttgarter Nachrichten
 
Werben Sie ab 5 Euro
Werden Sie unser Werbepartner!
 






Surftip der Woche:

Verbrecherjagt | Telefonspam | Wohnmobilreisen