Die zunächst unbekannten Täter wurden von Kameras im Erdgeschoss des
Geschäftshauses während ihrer Tatausführung aufgezeichnet. Aufgrund dieser
Aufzeichnungen und der Spurenlage konnten zwei polizeibekannte Männer im Alter
von 18 und 19 Jahren ermittelt werden. Mit Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart
erwirkten Polizisten eine Wohnungsdurchsuchung und durchsuchten die Wohnungen
der Tatverdächtigen im Stuttgarter Süden. In beiden Wohnungen fanden die
Polizeibeamten Diebesgut aus dem Geschäftshaus. In der Wohnung des 18-
Jährigen fanden sie weiteres Diebesgut, das einem Diebstahl aus einem
Kraftfahrzeug zugeordnet werden konnte. In der Wohnung des 19-jährigen Mannes
fanden die Beamten auch zwei verbotene Butterflymesser. Der junge Mann muss
zusätzlich mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.


